Dieses Angebot gilt für Demenzkranke, die zu Hause oder im Seniorenheim leben. Es ist als niedrigschwelliges Hilfs- und Betreu-ungsangebot für Pflegebedürftige mit einge-schränkter Alltagskompetenz nach § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI anerkannt.
Die Leistungen können über die Pflege-kassen als zusätzliche Betreuungsleistungen abgerechnet werden.
Zeit für demenzkranke Menschen
Menschen mit Demenz brauchen einfühlsame
Unterstützung, damit sie im Rahmen ihrer Fähigkeiten
weiterhin die Dinge tun können, die ihnen vertraut sind.
Persönliche Zuwendung und menschliche Nähe wecken Lebensfreude und aktivieren die verbliebenen Fähigkeiten.
Ich nehme mir Zeit für
- gemeinsame Unternehmungen:
Spaziergänge und Ausflüge,
Friedhofs- und Gottesdienstbesuche.
- Begleitung bei Arztbesuchen.
- Gesellschaftsspiele und Vorlesen.
- die Vergangenheit und wecke
Erinnerungen durch Fotos, Musik,
Singen und persönlich bedeutsame
Gegenstände.