Dieses Angebot gilt für Demenzkranke, die zu Hause oder im Seniorenheim leben. Es ist als niedrigschwelliges Hilfs- und Betreu-ungsangebot für Pflegebedürftige mit einge-schränkter Alltagskompetenz nach § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI anerkannt.

Die Leistungen können über die Pflege-kassen als zusätzliche Betreuungsleistungen abgerechnet werden.